Stadt Schönau im Schwarzwald » Bürgerservice » Verfahrensbeschreibungen

Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.

Leistungen

Integriertes Auslandsstudium beantragen

Bei einigen Studiengängen ist ein Auslandsaufenthalt Bestandteil des Studiums. Möglich sind beispielsweise folgende Fälle:

  • Durch die Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs ist ein Auslandsaufenthalt vorgeschrieben oder empfohlen.
  • Ein im Ausland geleistetes Praktikum kann für Ihr Studium anerkannt werden.

Was Sie in diesen Fällen beachten und welche Fristen Sie einhalten müssen, erfahren Sie bei Ihrer Hochschule.

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für ein integriertes Auslandsstudium sind abhängig von der Hochschulart und dem Studiengang, den Sie besuchen.

Verfahrensablauf

Sie müssen das integrierte Auslandsstudium schriftlich beantragen.

Über die Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Tipp: Sie können sich für die Dauer eines Auslandsaufenthaltes beurlauben lassen. Klären Sie im Vorfeld, welche Studienleistungen aus dem Ausland Ihnen angerechnet werden können.

Fristen

Abhängig von der Hochschule, ggf. Prüfungsordnung.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist abhängig von der Hochschulart und dem Studiengang, den Sie besuchen. Informationen dazu bietet Ihre Hochschule.

Kosten

keine

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

Stadt Schönau im Schwarzwald

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
Kontaktformular

Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr  

Achtung:

Um längere Wartezeiten zu verhindern, bitten wir Sie weiterhin für Dienstleistungen im Bürgerservice einen Termin zu vereinbaren (07673 8204-34).

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