Lärmaktionsplan
Ziel des Lärmaktionsplans
Um die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Lärm auf den Menschen zu verringern, sind Kommunen dazu verpflichtet, sogenannte „Lärmaktionspläne“ aufzustellen. Im Rahmen der Lärmkartierung werden die durch den Verkehr verursachten Lärmimmissionen berechnet und dargestellt. Im Lärmaktionsplan werden Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vorgeschlagen. Die Bürgerinnen und Bürger, die sogenannten Träger öffentlicher Belange (z.B. Nachbarkommunen, Verkehrsbetriebe, …) und auch der Gemeinderat können dann dazu Stellung nehmen und Anregungen einbringen.
Gültigkeitszeitraum
Die Lärmaktionsplanung muss regelmäßig nach 5 Jahren überprüft und fortgeschrieben werden.
Die letzte Fortschreibung lief im Zeitraum Sommer 2023 bis Frühjahr 2025 und wurde im Sommer 2026 durch Gemeinderatsbeschluss abgeschlossen.
Dokumente zur Ansicht / Download
- Gemeinderatsbeschluss (261,6 KB)
- Öffentliche Bekanntmachung (519,8 KB)
- Lärmaktionsplan (2,175 MB)
- Anlagen zum Lärmaktionsplan (28,094 MB)


