Verkehrsrechtliche Anordnung über Straßensperrung anlässlich des Frühlingsfestes
Am Samstag, den 28. März 2026 wird in Schönau im Schwarzwald wegen des Frühlingsfestes der Stadt Schönau in Zusammenarbeit mit der Agendagruppe die Talstraße ab Friedrichstraße (B 317) bis zu der Kreuzung Tal-/ Gentnerstraße sowie die Neustadtstraße bis zur Kreuzung Kirchgasse in der Zeit von 11 bis 21 Uhr für sämtlichen Durchgangsverkehr voll gesperrt.
Die Stadtverwaltung bittet die Anwohner um Kenntnisnahme und Verständnis für diese Regelung.


