Verkehrsrechtliche Anordnung über Straßensperrung anlässlich des Frühjahrsmarktes
Am Montag, den 5. Mai 2025 findet von 8 bis 18 Uhr der traditionelle Frühjahrsmarkt in Schönau statt
Wegen dieser Veranstaltung ist die Talstraße zwischen Friedrichstraße (B317) und Paradies/Kirchbühlstraße, die Gentnerstraße zwischen Ledergasse und Talstraße sowie die Neustadtstraße zwischen Kirchgasse und Talstraße in der Zeit von 6 bis 20 Uhr für sämtlichen Durchgangsverkehr voll gesperrt.
Die Stadtverwaltung bittet die Anwohner um Kenntnisnahme und Verständnis für diese Regelung.