Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Das Landratsamt Lörrach hat mit Verfügung vom 20. Februar 2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis genommen und die Gesetzmäßigkeit bestätigt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. März 2025 beschlossen, der reduzierten Kreditermächtigung von 800.000 Euro beizutreten.

Der Haushaltsplan 2025 liegt gemäß § 81 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Zeit vom 4. bis einschließlich 14. April 2025 im Rathaus Schönau im Schwarzwald, Rechnungsamt öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 ist während derselben Zeit an der Anschlagtafel auf dem Rathausplatz angeschlagen.

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