Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Ruhestörung anlässlich Narrenbaumstellen

Am Samstag, den 24. Januar 2026 wird für den Innenstadtbereich von Schönau im Schwarzwald gemäß Gemeinderatsbeschluss eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Ruhestörung erteilt. Die Ausnahme gilt von 22 bis 24 Uhr.

Die Stadtverwaltung bittet die Einwohnerinnen und Einwohner um Kenntnisnahme und Verständnis für diese Regelung.

Stadt Schönau im Schwarzwald

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
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79677 Schönau im Schwarzwald
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Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr  

Achtung:

Um längere Wartezeiten zu verhindern, bitten wir Sie weiterhin für Dienstleistungen im Bürgerservice einen Termin zu vereinbaren (07673 8204-34).

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