Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Ruhestörung anlässlich Narrenbaumstellen
Am Samstag, den 24. Januar 2026 wird für den Innenstadtbereich von Schönau im Schwarzwald gemäß Gemeinderatsbeschluss eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Ruhestörung erteilt. Die Ausnahme gilt von 22 bis 24 Uhr.
Die Stadtverwaltung bittet die Einwohnerinnen und Einwohner um Kenntnisnahme und Verständnis für diese Regelung.


