Änderung der Landesbauordnung (LBO)

Das Bauamt informiert darüber, dass ab sofort, durch eine Änderung der LBO, Angrenzer bei einem Bauvorhaben nur noch gehört werden, wenn das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, sofern ein Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung gestellt wird und diese Genehmigung auch dem Schutz des Nachbarn dient.

Die Benachrichtigung ist nicht erforderlich bei Angrenzern, die entweder eine Zustimmungserklärung in Textform abgegeben oder die Bauvorlagen unterschrieben haben oder durch das Vorhaben offensichtlich nicht berührt werden. Bei Vorhaben außerhalb eines Bebauungsplans oder bei Vorhaben innerhalb des Bebauungsplans ohne ein Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung sowie beim Kenntnisgabeverfahren wird es keine Anhörung der angrenzenden Eigentümer mehr geben.
Ab sofort gilt auch beim Kenntnisgabeverfahren wie beim Bauantragsverfahren, dass es nur noch digital beim Landratsamt eingereicht werden kann und die Zuständigkeit nicht mehr beim örtlichen Bauamt, sondern beim Landratsamt Lörrach als untere Baurechtsbehörde angesiedelt ist. Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Stadt Schönau im Schwarzwald

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
Kontaktformular

Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr  

Achtung:

Um längere Wartezeiten zu verhindern, bitten wir Sie weiterhin für Dienstleistungen im Bürgerservice einen Termin zu vereinbaren (07673 8204-34).

Kindergartenanmeldung