Stadt Schönau im Schwarzwald » Bürgerservice » Verfahrensbeschreibungen

Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.

Leistungen

Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten

STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Es bietet

  • Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes,
  • Offene Treffs als Angebote ohne Anmeldung zu verschiedenen Themen für Familien mit allen Familienformen und in allen Familienphasen,
  • Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen, zum Beispiel
    Familienbildungskurse, Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden.

Alle Familien sollen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten haben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot.

Zuständige Stelle

STÄRKE-Informationsmaterial erhalten Sie

  • beim Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Gefördert werden Anbieter, die

  • niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote für alle Familien und (werdenden) Eltern, wie zum Beispiel Offene Treffs, durchführen,
  • spezielle Familienbildungsangebote für Familien oder (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten,
  • die Durchführung spezieller Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien und (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten.

Als besondere Lebenssituation zählen beispielsweise:

  • Einelternfamilien
  • frühe Elternschaft,
  • Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern,
  • Familien mit Gewalterfahrung,
  • Familien mit Krankheitserfahrung (dazu zählt auch Sucht), Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds,
  • Mehrlingsfamilien,
  • Familien mit Fluchterfahrung und zugewanderte Familien,
  • getrenntlebende Familien.

Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Elternbildungskurse angeboten werden.

Verfahrensablauf

Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.

Um an den kostenfreien bzw. ermäßigten Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten und Offenen Treffs beziehungsweise an Ihr Jugendamt.

STÄRKE-Angebote bei Ihnen vor Ort finden Sie auch hier.

Fristen

Für Eltern: Keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

08.08.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Stadt Schönau im Schwarzwald

Verbandsverwaltung

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Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
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Kontaktformular

Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr  

Achtung:

Um längere Wartezeiten zu verhindern, bitten wir Sie weiterhin für Dienstleistungen im Bürgerservice einen Termin zu vereinbaren (07673 8204-34).

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