Städtebauförderung

Die Städtebauförderung unterstützt Städte, Gemeinden und Zweckverbände, um städtebauliche Missstände zu beheben. Ziel ist die Durchführung und Förderung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, durch die ein abgegrenztes Sanierungsgebiet wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Zu den geförderten Maßnahmen zählen unter anderem private und kommunale Modernisierungsmaßnahmen, die Neugestaltung des öffentlichen Raums und Verbesserungen gewerblicher Standorte.

Die Fördermittel werden als Anteilsfinanzierung für die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung bereitgestellt.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Serviceportal.

Für die Nutzung benötigen Sie ein Nutzerkonto bei Mein Unternehmenskonto (MUK). Das MUK ist das zentrale bundesweite Zugangskonto zu digitalen Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Anmeldung erfolgt sicher über ein ELSTER-Organisationszertifikat auf Basis Ihrer Steuernummer.

Für bewilligte städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen bzw. städtebauliche Vorhaben benötigen Sie zusätzlich die Bewilligungs-ID und den Passcode. Die Bewilligungs-ID können Sie dem Bewilligungsbescheid entnehmen. Alternativ wurde Ihnen diese auf separatem Weg mitgeteilt. Der Passcode wurde Ihnen ebenfalls auf separatem Weg mitgeteilt.

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

16.10.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Stadt Schönau im Schwarzwald

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
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Donnerstag
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Um längere Wartezeiten zu verhindern, bitten wir Sie weiterhin für Dienstleistungen im Bürgerservice einen Termin zu vereinbaren (07673 8204-34).

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