Regierungspräsidium Freiburg legt Managementplan für das Vogelschutzgebiet „Südschwarzwald“ aus

Stellungnahmen können bis zum Ende der Offenlage eingebracht werden / Unterlagen stehen im Internet zum Download bereit

Als wesentliche Grundlage zur Sicherung der biologischen Vielfalt durch das europäische Schutzgebietsnetzwerk „Natura 2000“ wird aktuell ein Managementplan für das Vogelschutzgebiet „Südschwarzwald“ erarbeitet. Die Vorkommen der geschützten Vogelarten wurden dazu erfasst und zusammen mit Maßnahmenempfehlungen sowohl textlich als auch auf Karten im Managementplan dargestellt.

Der Entwurf des Plans wird in der Zeit vom 22.07.2024 bis 16.09.2024 öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen stehen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter „Aktuelles“ oder unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-aktuelle-auslegung zum Download bereit. Sofern Sie über keinen oder für den Download nicht ausreichenden Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an die unten genannten Personen.

Für Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner des Regierungspräsidiums Freiburg zur Verfügung: Regierungspräsidium Freiburg, Referat 56, Naturschutz und Landschaftspflege:Verfahrensbeauftragte für den Natura 2000-Managementplan:            Ina Hartmann, Ina.Hartmann@rpf.bwl.de, Tel. 0761/208-4144Martina Ossendorf, Martina.Ossendorf@rpf.bwl.de, Tel. 0761/208-4228

Sie haben für die Dauer der Planauslegung, also vom 22.07.2024 bis 16.09.2024, die Möglichkeit zum Managementplan Stellung zu nehmen.Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme an das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 5, Verfahrensmanagement, Bissierstr. 7, 79114 Freiburg oder per E-Mail an Abt5.Verfahrensmanagemen@rpf.bwl.de (mit dem Betreff: Stellungnahme MaP Südschwarzwald).Aus den Stellungnahmen sollte hervorgehen, auf welche Flächen im Vogelschutzgebiet Sie sich beziehen. Hilfreich ist hier die Angabe der Flurstücksnummer sowie des Gemeinde- und Gemarkungsnamens oder die Markierung der angesprochenen Fläche auf einem Kartenausschnitt.

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