Einführung des digitalen Lichtbildes
Ab dem 1. Mai 2025 sind Personalausweis / Passbehörden gesetzlich dazu verpflichtet, die Lichtbilder Vorort selbst aufzunehmen.
Dafür wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 6 Euro erhoben, zusätzlich zur Gebühr für das jeweilige Dokument. Darüber hinaus sind nur eigens hierfür zertifizierte Fotostudios berechtigt, digitale Lichtbilder zu fertigen. Diese legen ihre Preise selbst fest.
Laut Mitteilung des Innenministeriums ist es möglich, dass die erforderlichen PointID-Systeme der Bundesdruckerei nicht rechtzeitig in allen Behörden zur Verfügung stehen. Die Verwaltung bittet deshalb alle Personen, welche Anfang Mai einen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchten, sich vorab beim Bürgerservice zu informieren, ob noch ein Lichtbild in Papierform benötigt wird oder nicht. Melden Sie sich gerne unter 8204-33 oder -34