Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.
Engagementnachweis Baden-Württemberg beantragen
Sie engagieren sich regelmäßig oder zeitlich befristet bürgerschaftlich oder ehrenamtlich in einer Organisation, einem Verein, einer Institution oder in einer Kommune, z.B. durch Projektarbeit? Dann können Sie sich verschiedene Angaben und die dabei erworbenen Kompetenzen dokumentieren lassen. Dies kann auch im Berufsleben von Vorteil sein.
Angaben:
- Tätigkeitsbeschreibung (Arbeitsbereich, konkrete Arbeitsschwerpunkte, Besonderheiten des Engagements wie z.B. Leitungsaufgaben)
- Fachwissen (z.B. kaufmännisches Wissen, handwerkliche, pädagogische oder psychologische Fähigkeiten)
- Sozialkompetenzen (z.B. Team- und Kommunikationsfähigkeit, Kreativität)
- Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Ihre Organisation, Institution, Kommune oder ihr Verein, sofern das Sozialministerium eine Ausstellungsberechtigung erteilt hat.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Es muss sich um bürgerschaftliches oder ehrenamtliches Engagement handeln, das in Baden-Württemberg stattfindet bzw. stattgefunden hat.
Verfahrensablauf
Wenn sich eine interessierte Organisation, Institution, Kommune oder ein interessierter Verein registriert hat, beginnt ein Prüfungsverfahren. Bei positivem Ergebnis erteilt das Sozialministerium eine Ausstellungsberechtigung.
Die Organisation kann nun für Sie online einen Engagementnachweis ausfüllen. Eine von der ausstellungsberechtigten Organisation autorisierte Person muss den Engagementnachweis unterschreiben.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel wenige Tage
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
entfällt
Freigabevermerk
26.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg