Mietvertrag

Das Mietrecht für Wohnräume ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Mietvertrag den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sollten Sie sich auf alle Fälle rechtlich beraten lassen.

Bestehen Sie jedenfalls auf einen schriftlichen Mietvertrag mit den folgenden Mindestangaben:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • genaue Bezeichnung des Mietobjekts: Adresse und genaue Lage innerhalb des Hauses
  • Höhe der vereinbarten Miete
  • Beginn und bei befristeten Mietverhältnissen auch Ende des Mietverhältnisses

Bei Fragen zu Mietverträgen können Ihnen Rechtsanwälte, verschiedene Organisationen und Verbände helfen. Den Mietvertrag sollten Sie sorgfältig und vollständig durchlesen, bevor Sie ihn unterschreiben. Versuchen Sie auch davor, Fragen mit Ihrer künftigen Vermieterin oder Ihrem künftigen Vermieter zu klären.

Im Buchhandel erhalten Sie Musterverträge. Diese informieren Sie, wie Mietverträge gestaltet werden können und welche Regelungen üblich sind.

Neben den Mindestangaben bilden folgende Punkte den Rahmen eines Mietvertrags:

  • Größe und Ausstattung der Wohnung
  • Nebenkosten und deren Abrechnungsmodus
  • Höhe und Fälligkeit der Mietkaution
  • Befristung und Kündigungsfristen, wenn Abweichungen von den gesetzlich vorgesehenen Fristen zulässig sind
  • Schönheitsreparaturen
  • weitere Verpflichtungen

Freigabevermerk

12.12.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

Kontakt

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Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

Direkter Kontakt zum Bürgerservice
Telefon 07673 8204-33 oder -34

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