GVV Schönau im Schwarzwald » Bürgerservice » Lebenslagen » Führerschein » Entziehung der Fahrerlaubnis

Entziehung der Fahrerlaubnis

Wenn jemand ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Gründe können sein:

  • gesundheitliche Einschränkungen
  • körperliche Beeinträchtigungen
  • wiederholte Verkehrsverstöße/Verkehrsstraftaten
  • Drogen- oder Alkoholmissbrauch

Neben der Straßenverkehrsbehörde kann Ihnen auch ein Gericht in einem Strafverfahren die Fahrerlaubnis entziehen.

Hinweis: Wann die Voraussetzungen der fehlenden Eignung im Einzelnen vorliegen und in welchen Fällen trotz mangelnder Eignung eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt werden kann, orientiert sich im Wesentlichen an den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung.

Freigabevermerk

24.06.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

Direkter Kontakt zum Bürgerservice
Telefon 07673 8204-33 oder -34

Personen mit Termin haben Vorrang. Ohne Termin müssen Sie sich unter Umständen auf längere Wartezeiten einstellen.

info@schoenau-im-schwarzwald.de

Kindergartenanmeldung

Öffnungszeiten

der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr