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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

Anstalt des öffentlichen Rechts

Beschreibung

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Rechtsgrundlage ist das Tierseuchengesetz (TierSG) und das Gesetz zur Ausführung des Tierseuchengesetzes (AGTierSG). Die Tierseuchenkasse verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung.

Durch Beiträge der Tierbesitzer werden die Mittel zur Aufgabenerfüllung aufgebracht. Zu den Aufgaben gehören:

  • Entschädigungen für Tierverluste nach den Vorschriften des Tierseuchengesetzes zu leisten
    Sie kann Schäden und Aufwendungen ersetzen, die durch Tierseuchen und andere Tierkrankheiten und deren Bekämpfung entstehen.
  • bei Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Tierseuchen und andere Tierkrankheiten mitzuwirken und die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Haustiere zu fördern
  • behördliche Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von Tierseuchen und anderen Tierkrankheiten zu finanzieren
  • durch Zuwendungen wissenschaftliche Untersuchungen zu unterstützen
  • Beihilfen zu gewähren
  • die eigenen Verwaltungskosten zu bestreiten und Rücklagen zu bilden

Beiträge sind nach TierSG und AGTierSG für Pferde, Rinder (einschließlich Wasserbüffel, Wisente und Bisons), Schweine, Schafe, und Geflügel (ab dem 26. Tier) zu erheben. Für andere Tierarten wie Bienen und Fische können Beiträge erhoben werden.

Hausanschrift

Hohenzollernstr. 10
70178 Stuttgart
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Kontakt

Telefon 0711 9673621
Fax 0711 9673700

Kontakt

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

Direkter Kontakt zum Bürgerservice
Telefon 07673 8204-33 oder -34

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info@schoenau-im-schwarzwald.de

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Öffnungszeiten

der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr