Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.
Leistung nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz für Mitwirkende beantragen
Sie haben als Mitwirkende im Katastrophenschutz, also vor allem als Gemeinde mit ihrer Gemeindefeuerwehr oder als Hilfsorganisation, an einer dienstlichen Veranstaltung des Katastrophenschutzes teilgenommen. Hierdurch hatten Sie Aufwendungen, die Sie nun ersetzt haben wollen. Dies können zum Beispiel Fahrtkosten oder die Kosten für die Nachbeschaffung von Material sein, das in einem Katastrophenschutzeinsatz verbraucht wurde.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Es muss eine Heranziehung durch die Katastrophenschutzbehörde erfolgt sein. Hierdurch sind bestimmte Auslagen entstanden.
Verfahrensablauf
- Heranziehung erfolgt.
- Auslagen entstehen.
- Auslagen werden durch die Mitwirkende gegebenenfalls der Katastrophenschutzbehörde geltend gemacht.
- Katastrophenschutzbehörde prüft und zahlt aus.
Fristen
Reichen Sie den Antrag unverzüglich ein.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Hinweise
Keine
Rechtsgrundlage
Gesetz über den Katastrophenschutz (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG):
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§ 56 Absatz 1 Satz 1 Kosten der Bewältigung
Freigabevermerk
22.10.2026 Innenministerium Baden-Württemberg


