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Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.

Leistungen

Landeszahnärztekammer - Mitgliedschaft anmelden

Als Zahnärztin oder Zahnarzt in Baden-Württemberg müssen Sie sich bei der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg anmelden.

Die Landeszahnärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

  • die beruflichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen,
  • die Ausbildung der Kammermitglieder sowie deren berufliche Fortbildung zu fördern,
  • die zahnärztliche Weiterbildung in den Fachgebietsbezeichnungen zu regeln,
  • die Erfüllung der Berufspflichten ihrer Mitglieder zu überwachen,
  • die Belange die Qualitätssicherung wahrzunehmen und die Mitwirkung der Kammermitglieder an der Sicherung der Qualität zu regeln,
  • die Aus- und Fortbildung der bei den Kammermitgliedern Beschäftigten zu födern und die Aufgaben nach dem Berufsbildungsgesetz wahrzunehmen sowie
  • Dritte, insbesondere Patientnen, in Angelegenheiten, die sich auf die zahnärztliche Berufsausübung beziehen, zu informieren und zu beraten.

Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Kammermitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") ambulant behandeln dürfen, sind zugleich Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle

Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine zahnärztliche Approbation oder eine Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde und
  • üben Ihren Beruf in Baden-Württemberg aus oder üben Ihren Beruf nicht aus, haben aber Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich bei der für Sie zuständigen Bezirkszahnärztekammer schriftlich anmelden. Die Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen sind jeweils für den entsprechenden Regierungsbezirk zuständig. Das erforderliche Formular erhalten Sie dort oder im Internet.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und den Zahnarztausweis der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.

Fristen

innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer Berufstätigkeit oder Ihrer Wohnsitznahme in Baden-Württemberg

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie aus der Anlage des Anmeldeformulars.

Hinweis: Die Urkunden müssen Sie im Original, in amtlich beglaubigter Abschrift oder in amtlich beglaubigter Kopie vorlegen.

Kosten

  • für die Anmeldung keine
  • für die Mitgliedschaft: Kammerbeitrag in unterschiedlicher Höhe (vierteljährlich)
    Die Bemessung der Beitragsgrundlage erfolgt nach Beitragsgruppen, die die Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer jährlich festsetzt. Der Beitrag setzt sich zusammen aus den Teilbeiträgen für
    • die Landeszahnärztekammer und
    • die jeweilige Bezirkszahnärztekammer.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

01.06.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

Direkter Kontakt zum Bürgerservice
Telefon 07673 8204-33 oder -34

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info@schoenau-im-schwarzwald.de

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Öffnungszeiten

der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
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