Fuhrpark

Fuhrpark

Bei den vielen Aufgaben einer Feuerwehr sind ein vielseitiger Fahrzeugpark und eine hervorragende technische Ausstattung sehr wichtig. Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Schönau im Schwarzwald zu gewährleisten, muss sie immer auf einen modernen ausgestatteten Fuhrpark zurückgreifen können.
Ohne die Fahrzeuge wäre eine wirksame Brand- und Schadensbekämpfung unmöglich. Die Beschaffung und Unterhaltung von Einsatzgeräten aller Art gehört zum Feuerwehralltag. Die verschiedensten Geräte, vom Atemschutzgerät bis hin zur großen Drehleiter, sind bei einer effektiven Brandbekämpfung und Rettung unverzichtbar. Ein umfassender Bestand an Fahrzeugen und an der passenden Ausrüstung kostet viel Geld und verursacht zugleich einen großen Pflege-, Wartungs- und Reparaturaufwand. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Schönau im Schwarzwald sorgen mit Ihrem regelmäßigen Einsatz für den störungsfreien Betrieb sämtlicher Geräte und Fahrzeuge.
Wir geben Ihnen auf den folgenden Seiten einen Einblick in unseren Fuhrpark.

Für die Beschaffung der verschiedensten Geräten und Fahrzeugen muss der Bedarf an diesen Dingen gut geplant werden. Hierfür erstellt die Stadt Schönau im Schwarzwald einen

Feuerwehrbedarfsplan

Zum aktuellen Feuerwehrbedarfsplan Schönau

Was ist eine Feuerwehrbedarfsplanung
Die Feuerwehrbedarfsplanung bzw. Brandschutzbedarfsplanung legt diese Leistungsfähigkeit und den Bedarf an Feuerwehr und Brandschutz in den Städten und Gemeinden fest. In Deutschland ist die Feuerwehrbedarfsplanung eine kommunale Aufgabe. Hierbei entscheiden die Bürger vertreten durch den Stadtrat bzw. den Gemeinderat über das örtlich geforderte Schutzniveau im Rahmen der Bedarfsplanung.
Laut Gesetz müssen Städte und Gemeinden den lokalen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehren unterhalten. Diese müssen zu jeder Zeit in der Lage sein Menschenleben zu retten. Ein Bedarfsplan definiert den laut Gesetz notwendigen und von den Bürgern gewünschten Sicherheitsstandard ihrer Gemeinde. Die örtliche Feuerwehr erhält somit Anforderungen für den Brandschutz. Diese Anforderungen an den Brandschutz werden auch Schutzziele genannt.
Die Erstellung eines Bedarfsplans für die Feuerwehr ist nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich verpflichtend. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber eine Fortschreibung im 5-Jahres-Rhythmus vor. 

Das Bild zeigt das Fahrzeug HLF 20
HLF 20
Das Bild zeigt ein Fahrzeug der Feuerwehr Schönau
Das Bild zeigt ein Fahrzeug der Feuerwehr Schönau