Öffentliche Bekanntmachung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans gem. § 47d Abs. 2 und 7BImSchG.

Nach § 47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert und die Ergebnisse der Analyse im Dezember 2023 veröffentlicht. Auf Gemarkung der Stadt Schönau im Schwarzwald verläuft mit der Bundesstraße 317 eine Hauptverkehrsstraße im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Die Stadt ist somit verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Der Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 18. November 2024 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 20. November 2024 bis einschließlich 24. Januar 2025. Der Gemeinderat hat am 14. September 2026 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten.

Der beschlossene Lärmaktionsplan liegt im Bauamt des Gemeindeverwaltungsverbandes, Gentnerstraße 1, 79677 Schönau im Schwarzwald zur Einsicht aus und kann während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Der Lärmaktionsplan, samt Anlagen und Beschluss ist ebenfalls auf der Homepage der Stadt Schönau im Schwarzwalt einsehbar.
(Unter Stadtinfo/Projekte).

(Erstellt am 23. September 2026)

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